Deutschland hinkt immer noch hinterher

Spanien, Portugal, Island,  Belgien, die Niederlande, Norwegen und Schweden – sie alle haben ihn: den vollwertigen Trauschein mit allen Rechten und Pflichten für Lesben und Schwule. Damit sind diese sieben Länder Vorreiter in Europa und haben in einem großen Wurf umgesetzt, was die Europäische Union schon lange als Richtlinie vorgibt.

Deutschland hingegen tut sich seit Jahren schwer mit der gesetzlichen Gleichstellung Homosexueller. Das liegt zum einen an den komplizierten Entscheidungsprozessen des Föderalismus, andererseits am fehlenden gesellschaftlichen Druck.

Gravierender Regelungsbedarf

Zwar gab es bis heute viele Fortschritte. Doch wer sich z. B. beim Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) über den genauen Stand der rechtlichen Gleichstellung von Lebenspartnern und Ehegatten (http://www.lsvd.de/230.98.html) informiert, stolpert auffallend häufig über die Formulierung „Es gibt noch geringfügige Unterschiede in Einzelfragen“.

Gravierender Regelungsbedarf besteht weiterhin beim Steuerrecht (Einkommensteuer), beim Zivilrecht (Adoption von Kindern), beim Beamtenrecht (Hinterbliebenenrente) und bei den Altersvorsorgemodellen (Riester- und Rürup-Rente). Hinzukommt außerdem, dass für lesbische Paare mit Kinderwunsch eine künstliche Befruchtung immer noch nicht erlaubt wird.

Gesellschaftspolitisch aktiv werden

Grund genug, um den Parteien noch einmal unmissverständlich klar zu machen: Das Grundgesetz muss endlich an die neuen Lebensweisen in der Gesellschaft angeglichen werden!

Grund genug auch, um die schlafenden Gay Community endlich aus ihrem Dornröschenschlaf zu wecken und verstärktes Engagement einzufordern. Nur so kann die Akzeptanz von Lesben und Schwulen dauerhaft in der Gesellschaft verankert werden.